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Rentenpunkte berechnen 2025: Ihre Entgeltpunkte einfach ermitteln

Erfahren Sie schnell und unkompliziert, wie viele Rentenpunkte Sie jährlich erwerben und wie diese Ihre spätere Rente beeinflussen.

Mit unserem **kostenlosen Rentenpunkte-Rechner** können Sie Ihre persönlichen Entgeltpunkte präzise schätzen. Die Deutsche Rentenversicherung (ehemals BfA) vergibt Rentenpunkte basierend auf Ihrem Einkommen und weiteren Zeiten wie Kindererziehung oder Studium. Sollte Ihnen Ihre jährliche Renteninformation nicht vorliegen, bietet unser Tool eine zuverlässige Annäherung, um Ihren aktuellen Stand besser zu verstehen und Ihre Rentenplanung zu optimieren.

Rentenpunkte berechnen (GRV)

Ansprüche aus einer Beschäftigung

Jahre
€ / Monat

Ansprüche aufgrund von Ausbildung

Jahre

Ansprüche durch Zivil- oder Wehrdienst

Ansprüche durch Kindererziehungszeiten
(nur für den erziehenden Elternteil)

Jahre
Jahre

Hinweis: Mit diesem Rechner können Sie Ansprüche auf Kindererziehungszeiten auf Basis eines Kindes berechnen. Erziehende mit mehreren Kindern können unter Umständen weitere Rentenpunkte angerechnet bekommen. Dies ist von Fall zu Fall separat zu beachten.

Ansprüche aufgrund von Arbeitslosengeld

€ / Monat
Monate

Hinweis: Mit diesem Rechner können Sie Ansprüche auf Rentenpunkte aus Arbeitslosengeld I berechnen. Aus Arbeitslosengeld II ergibt sich auch ein Anspruch für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Rentenpunkte Rechner

Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt, sind die zentrale Berechnungsgrundlage für Ihre spätere gesetzliche Rente in Deutschland. Sie spiegeln wider, wie viel Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens im Vergleich zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten verdient haben. Erzielen Sie genau das Durchschnittseinkommen, erhalten Sie einen Rentenpunkt pro Jahr. Unser Rechner schätzt Ihre Rentenpunkte basierend auf Ihren Angaben zu Beschäftigung, Ausbildung, Kindererziehung und weiteren rentenrelevanten Zeiten.

Berufliche Ausbildungszeiten bis zum Alter von 25 Jahren werden als rentenrechtliche Zeiten erfasst und können Ihren Rentenanspruch erhöhen. Pro Jahr Berufsausbildung können pauschal 0,75 Rentenpunkte angerechnet werden, für maximal drei Jahre. Das bedeutet, Sie können für Zeiten der beruflichen Ausbildung maximal 2,25 Rentenpunkte erhalten.

Ja, Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, die bis zum 30. Juni 2011 geleistet wurden, können ebenfalls für die Rentenberechnung relevant sein und Ihnen Rentenpunkte einbringen. Die genaue Anzahl der Rentenpunkte hängt von der Dauer des Dienstes und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. Unser Rechner berücksichtigt diese Zeiten pauschal.

Kindererziehungszeiten sind wichtige rentenrechtliche Zeiten, die Ihnen Rentenpunkte einbringen. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, wird ein Rentenpunkt pro Jahr der Erziehung angerechnet (maximal ein Jahr pro Kind). Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 1991 geboren wurden, werden bis zu drei Jahre Erziehungszeit pro Kind berücksichtigt, was ebenfalls zu Rentenpunkten führt. Die genaue Höhe der Punkte hängt vom Durchschnittsentgelt ab.

Ja, sowohl Zeiten des Bezugs von **Arbeitslosengeld I (ALG I)** als auch von **Arbeitslosengeld II (ALG II / Bürgergeld)** können rentenrechtliche Ansprüche begründen.

  • **Bei ALG I:** Für diese Zeiten werden 80 % Ihres letzten Bruttoeinkommens als fiktiver Verdienst festgesetzt, aus welchem Rentenpunkte berechnet werden.
  • **Bei ALG II:** Hier werden pauschal 205 € (Stand 2009) als fiktiver Verdienst festgelegt, woraus sich ebenfalls Rentenpunkte errechnen. Beachten Sie, dass diese Pauschale veraltet sein kann und aktuelle Werte abweichen können.

Unser Rentenpunkte Rechner liefert eine fundierte Schätzung Ihrer Rentenpunkte auf Basis der eingegebenen Daten und gängiger Annahmen für 2025. Die Berechnung ist eine Annäherung, da die tatsächliche Ermittlung durch die Deutsche Rentenversicherung komplex ist und von vielen individuellen Faktoren abhängt. Unser Rechner wird regelmäßig aktualisiert, um die neuesten gesetzlichen Bestimmungen und Durchschnittswerte zu berücksichtigen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund.