Die Förderung der Riester-Rente besteht aus staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen. Die **Grundzulage beträgt jährlich 175 Euro pro Person**. Zusätzlich erhalten Sie **Kinderzulagen**: 185 Euro für Kinder, die vor dem 01. Januar 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 01. Januar 2008 geboren sind. Die Kinderzulage wird gezahlt, solange Sie Kindergeld für Ihr Kind beziehen (maximal bis zum 25. Lebensjahr, z.B. bei Ausbildung oder Studium). Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie in der Regel 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, abzüglich der Zulagen. Der maximal geförderte Betrag (inklusive Zulagen) liegt bei 2.100 Euro pro Jahr. Steuerliche Vorteile in der Ansparphase sind von Ihrem Einkommen und Einkommensteuersatz abhängig. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden staatliche Zulagen dem Steuervorteil gegengerechnet. Ihr Mindesteinzahlbetrag, um überhaupt eine Förderung zu erhalten, beträgt 60 Euro pro Jahr (Sockelbeitrag).
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft die Veränderung des Eigenanteils in Abhängigkeit von Ihrem Bruttoeinkommen und der Anzahl der Kinder (geboren ab 2008):
| Bruttojahreseinkommen |
Kinder (ab 2008)* |
4% vom Einkommen** |
Max. Förderbetrag*** |
Zulagen |
Eigenanteil min. |
Eigenanteil max. |
| 30.000 € |
0 |
1.200 € |
2.100 € |
175 € |
1.025 € |
1.925 € |
| 30.000 € |
1 |
1.200 € |
2.100 € |
475 € |
725 € |
1.625 € |
| 30.000 € |
2 |
1.200 € |
2.100 € |
775 € |
425 € |
1.325 € |
* Alle Kinder geboren ab 2008. ** Mindestens 4% vom Einkommen müssen eingezahlt werden, um die maximale Förderung zu erhalten. *** Maximal geförderter Betrag.