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Riester-Rente Rechner 2025: Ihre Förderung & Zulagen berechnen

Ermitteln Sie schnell und präzise, wie der Staat Ihre private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen unterstützt.

Die **Riester-Rente** ist eine staatlich geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Sie basiert auf privaten Einzahlungen, die durch attraktive Zulagen und Steuervorteile vom Staat unterstützt werden. Mit unserem **Riester-Rente Rechner** können Sie Ihre individuelle Förderhöhe für das Jahr 2025 berechnen und herausfinden, wie Sie das Maximum aus Ihrer Riester-Vorsorge herausholen können – einfach, transparent und aktuell.

Berechnung Ihrer Riester Rente

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Unsere Experten helfen Ihnen gerne, die optimale Riester-Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Riester-Rente

Die Förderung der Riester-Rente besteht aus staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen. Die **Grundzulage beträgt jährlich 175 Euro pro Person**. Zusätzlich erhalten Sie **Kinderzulagen**: 185 Euro für Kinder, die vor dem 01. Januar 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 01. Januar 2008 geboren sind. Die Kinderzulage wird gezahlt, solange Sie Kindergeld für Ihr Kind beziehen (maximal bis zum 25. Lebensjahr, z.B. bei Ausbildung oder Studium). Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie in der Regel 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, abzüglich der Zulagen. Der maximal geförderte Betrag (inklusive Zulagen) liegt bei 2.100 Euro pro Jahr. Steuerliche Vorteile in der Ansparphase sind von Ihrem Einkommen und Einkommensteuersatz abhängig. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden staatliche Zulagen dem Steuervorteil gegengerechnet. Ihr Mindesteinzahlbetrag, um überhaupt eine Förderung zu erhalten, beträgt 60 Euro pro Jahr (Sockelbeitrag).

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft die Veränderung des Eigenanteils in Abhängigkeit von Ihrem Bruttoeinkommen und der Anzahl der Kinder (geboren ab 2008):

Bruttojahreseinkommen Kinder (ab 2008)* 4% vom Einkommen** Max. Förderbetrag*** Zulagen Eigenanteil min. Eigenanteil max.
30.000 € 0 1.200 € 2.100 € 175 € 1.025 € 1.925 €
30.000 € 1 1.200 € 2.100 € 475 € 725 € 1.625 €
30.000 € 2 1.200 € 2.100 € 775 € 425 € 1.325 €

* Alle Kinder geboren ab 2008. ** Mindestens 4% vom Einkommen müssen eingezahlt werden, um die maximale Förderung zu erhalten. *** Maximal geförderter Betrag.

Unser Riester-Rechner ermittelt Ihre individuelle Förderhöhe auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten. Wichtige Eingaben sind Ihr Bruttojahreseinkommen des Vorjahres, Ihr Familienstand (verheiratet und zusammenlebend) und die Anzahl sowie Geburtsjahre Ihrer Kinder. Die Anzahl der Kinder ist ein entscheidender Förderungsbaustein, da Sie pro Kind eine zusätzliche Zulage erhalten. Der Rechner berücksichtigt diese Faktoren, um die Ihnen zustehenden Zulagen und möglichen steuerlichen Entlastungen zu kalkulieren. Beachten Sie, dass die prozentuale Förderung bei Geringverdienern oft höher ausfällt als bei Besserverdienenden.

Der Eigenanteil ist Ihr privater Beitrag, den Sie jährlich in Ihren Riester-Vertrag einzahlen müssen, um die volle staatliche Förderung (Zulagen und Steuervorteile) zu erhalten. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem Mindesteigenbeitrag (4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro) und den Ihnen zustehenden staatlichen Zulagen. Ihr Mindesteinzahlbetrag, um überhaupt eine Förderung zu erhalten, beträgt 60 Euro pro Jahr (Sockelbeitrag). Die staatlichen Zuschüsse werden auf den Riester-Beitrag angerechnet, wodurch sich Ihr Eigenanteil vermindert.

Die vom Rechner ermittelte steuerliche Entlastung ist eine Annäherung an die Realität. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von vielen individuellen Faktoren ab, wie Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, Ihrer Steuerklasse, weiteren Abzügen und Freibeträgen. Unser Rechner legt vereinfachte Annahmen zugrunde, um Ihnen eine erste Orientierung zu geben. Für eine exakte Berechnung und verbindliche Auskunft sollten Sie stets einen Steuerberater oder die Deutsche Rentenversicherung konsultieren.

Ja, Riester-Verträge sind in der Regel vor der Anrechnung auf das Schonvermögen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) geschützt. Das bedeutet, dass Ihr angespartes Riester-Vermögen nicht zur Deckung Ihres Lebensunterhalts herangezogen wird, bevor Sie Leistungen erhalten. Dies ist ein wichtiger Vorteil der Riester-Rente zur Sicherung Ihrer Altersvorsorge, auch in schwierigen Lebensphasen.